Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 22.11.2000

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00   

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https://dejure.org/2000,5510
OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00 (https://dejure.org/2000,5510)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 W 180/00 (https://dejure.org/2000,5510)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 W 180/00 (https://dejure.org/2000,5510)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsverfahren; Unterbringung; Unklarheit; Weitere Ermittlungen; Anhörung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellungsverfahren nach beendeter Unterbringung, weitere Ermittlungen, persönliche Anhörung des Betroffenen

  • Judicialis

    PsychKG S.-H. § 7; ; FGG § 12; ; FGG § 15; ; FGG § 70 h; ; FGG § 69 f.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PsychKG S.-H. § 7; FGG § 12 § 15 § 70 h § 69 f
    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage - Ermittlungspflicht - persönliche Anhörung des Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 3 T 542/00
  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 938
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00
    Es hat unter Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247) von der Anhörung des Betroffenen abgesehen und lediglich aufgrund des Inhalts der Unterbringungsakte Feststellungen getroffen.

    Dafür sei ferner darauf hingewiesen, daß die undifferenzierte Übernahme der Senatsentscheidung vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247) zur Anhörung des Betroffenen im vorliegenden Fall nicht richtig ist.

  • OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07

    Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu

    Der Senat orientiert sich an diesen Maßstäben (vgl. Senat FamRZ 2000, 247; FamRZ 2001, 938; BT-Prax 2003, 41; OLGR Schleswig 2003, 359; OLGR Schleswig 2006, 294).
  • OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03

    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.

    Dies und die Ermittlung von Umständen zur Frage der Selbstgefährdung wird das Landgericht mit den nach §§ 12, 15 FGG (vgl. Senat FamRZ 2001, 938, 939 a.E.) zur Verfügung stehenden Mitteln nachzuholen haben.

  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Es fehlt aber an hinreichenden Feststellungen zu den weiteren Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 PsychKG, insbesondere zu einer erheblichen Rechtsgütergefährdung infolge der psychischen Störung und zur Unmöglichkeit, die Gefahr anders abzuwenden (OLG Schleswig, FamRZ 2001, 938).
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 15/02

    Anhörung des Betroffenen bei Entlassung aus vorläufiger Unterbringung während des

    c) Ist die Erstbeschwerde zu Unrecht als unzulässig verworfen worden, ist die Sache in der Regel an das Beschwerdegericht zurückzuverweisen (vgl. Keidel/Kahl § 27 Rn. 66), wes halb der Senat nicht geprüft hat, ob es zur Verbescheidung des Feststellungsantrags der Betroffenen noch weiterer Ermittlungen bedarf (vgl. hierzu SchlHOLG FamRZ 2001, 938).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00   

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BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 2000 - 3Z BR 325/00 (https://dejure.org/2000,8599)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Amtsgericht; Entlassung eines Betreuers; Beschwerderecht; Aufgabenkreise; Ansinnen eines Angehörigen

  • Bt-Recht

    Beschwerderecht der Angehörigen nach Teilentlassung des Betreuers

  • Judicialis

    BGB § 1908b; ; FGG § 20; ; FGG § 69g; ; FGG § 691

  • rechtsportal.de

    BGB § 1908b; FGG § 20 § 69g § 691
    Vollständige Entlassung des Betreuers - weitere Beschwerde des antragstellenden Angehörigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Kempten - 4 T 1930/00
  • BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 938
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 17.11.1997 - 3Z BR 86/97

    Kein Beschwerderecht bei Ablehnung des Begehrens Angehöriger auf Entlassung des

    Auszug aus BayObLG, 22.11.2000 - 3Z BR 325/00
    Daraus ist herzuleiten, dass sich die Beschwerdeberechtigung im Falle der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers ausschließlich nach § 20 FGG richtet (BayObLG Rpfleger 1998, 112; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 69g Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 25.10.2001 - 3 W 227/01

    Beschwerderecht des Nachfolgebetreuers

    Vielmehr richtet sich im Fall der Ablehnung einer Entlassung des Betreuers - auch wenn wie hier das Landgericht den Entlassungsbeschluss des Vormundschaftsgericht aufhebt - die Beschwerdeberechtigung ausschließlich nach § 20 FGG (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 1234; OLG Stuttgart FamRZ 1996, 420; OLG Köln FamRZ 1998, 841 sowie zuletzt BayObLG FamRZ 2001, 938; MünchKomm/Schwab BGB 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 27; Staudinger/Bienwald (1999) § 1900 b Rdnr. 55; Bienwald, Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1908 b Rdnr. 36; für den Fall der Ablehnung durch das Vormundschaftsgericht Senatsbeschluss vom 5. Juli 2001 - 3 W 139/01 m.w.N. zu Rechtsprechung und Literatur).

    Danach wird der Nachfolgebetreuer nicht im Sinne von § 20 Abs. 1 FGG, beeinträchtigt, weil ein wichtiger Grund gemäß § 1908 b BGB ihm kein Recht auf Entlassung der Beteiligten zu 1) gibt (vgl. BayObLG FamRZ 2001, 938).

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